Bürgerliche Mitglieder

Was sind eigentlich Bürgerliche Mitglieder?

Bürgerliche Mitglieder eines Ausschusses sind Bürger der Gemeinde, die von
einer Fraktion als Ausschussmitglieder vorgeschlagen und von der Gemeinde-vertretung dazu gewählt werden, selbst aber nicht der Gemeindevertretung angehören. Die Einbindung von Bürgerlichen Mitgliedern soll ihnen den Einstieg
in die Kommunalpolitik erleichtern. Sie haben so die Möglichkeit, im zeitlich begrenzten Rahmen Erfahrungen in der Ausschussarbeit zu sammeln, um sich dann ggf. in der nächsten Wahlperiode für eine Mitwirkung in der Gemeindever-tretung zur Verfügung zu stellen. Die Zugriffsrechte der Fraktionen auf den Sitz eines Bürgerlichen entscheidet sich dabei nach Stärke der jeweiligen Fraktion
in der Gemeindevertretung. Die Arbeit in den Ausschüssen ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Für Sitzungsteilnahmen wird eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde geleistet.
Haben Sie Interesse an der Mitarbeit in der Gemeinde? Gern können Sie sich an uns wenden.

Bürgerliche Mitglieder